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Justiz

Stöcker-Prozess um Corona-Impfung geht in nächste Instanz

Der „Euroimmun“-Gründer Winfried Stöcker (l) sitzt neben seinen Rechtsanwälten Wolfgang Kubicki (r), FDP-Politiker und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, sowie Manfred Parigger im Sitzungssaal im Amtsgericht zu Beginn eines Prozesses wegen eines Strafbefehls für eine Impfaktion mit einem eigenen Corona-Impfstoff im November 2021.

Der „Euroimmun“-Gründer Winfried Stöcker (l) sitzt neben seinen Rechtsanwälten Wolfgang Kubicki (r), FDP-Politiker und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, sowie Manfred Parigger im Sitzungssaal im Amtsgericht zu Beginn eines Prozesses wegen eines Strafbefehls für eine Impfaktion mit einem eigenen Corona-Impfstoff im November 2021. Foto: Marcus Brandt/dpa

Der Prozess gegen den Arzt und Unternehmer Stöcker geht in die nächste Runde. Jetzt muss sich das Lübecker Landgericht mit dem Vorwurf der illegalen Corona-Impfung befassen.

Von dpa Dienstag, 18.06.2024, 11:40 Uhr

Lübeck. Der Prozess gegen den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker wegen einer Corona-Impfaktion mit einem nicht zugelassenen Mittel geht in die nächste Instanz. Stöckers Verteidiger Wolfgang Kubicki habe gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck Berufung eingelegt, teilte das Amtsgericht am Dienstag auf Anfrage mit. Jetzt müsse sich das Landgericht Lübeck mit dem Fall befassen. Ein Termin für eine neue Verhandlung stand zunächst nicht fest.

Der 77 Jahre alte Stöcker hatte am 27. November 2021 eine illegale Impfaktion am Lübecker Flughafen organisiert, bei der Menschen mit einem von ihm entwickelten, aber nicht zugelassenen Wirkstoff geimpft wurden. Er war deshalb zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro verurteilt worden. Sein Anwalt Kubicki hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung angekündigt. Zuvor hatten verschiedene Medien darüber berichtet.

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